Rahmenbedingungen
Steuern und Sozialabgaben im Überblick
für Neuzusagen ab 2005
| Anwartschaftsphase / Behandlung der Beiträge | ||
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Sozialabgaben | |
| Arbeitgeber-finanziert | Entgelt-umwandlung | |
| steuerfreie Beiträge bis zu 2.640 Euro p.a. (§ 3 Nr. 63 EStG) |
beitragsfrei (§ 1 SvEV) |
beitragsfrei (§ 1 SvEV) |
| zusätzlich 1.800 Euro p.a., sofern für den Arbeitnehmer keine pauschalversteuerten Beiträge gemäß § 40b EStG a.F. geleistet werden (§ 3 Nr. 63 EStG) | beitragspflichtig | beitragspflichtig |
| Rentenbezugsphase | |
|---|---|
| Einkommensteuer | Sozialabgaben |
| Die Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen des Rentners. (§ 22 Nr. 5 EStG) Als Freibeträge kommen in Betracht: -Pauschbetrag (§ 9a EStG) -Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) |
Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflicht-versicherung der Rentner. Bei Kapitalauszahlung erfolgt eine pauschale Beitragszahlung verteilt über 10 Jahre. (§ 229 SGB IV) |
EstG: Einkommensteuergesetz
SvEV: Sozialversicherungsentgeltverordung
SGB: Sozialgesetzbuch
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Tarifverträge
Beruhen Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag, kann eine Entgeltumwandlung nur vorgenommen werden, wenn dies durch den Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen oder zugelassen ist, oder wenn der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel beinhaltet ( § 17 Abs. 5 BetrAVG).
Tarifgebundenheit besteht dann, wenn der Arbeitgeber Mitglied des den Tarifvertrag abschließenden Arbeitgeberverbandes und der Arbeitnehmer Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft ist.
Über- und außertarifliche Lohnbestandteile können aber auch bei tarifgebundenen Arbeitnehmern ohne eine tarifvertragliche Regelung in Versorgungslohn umgewandelt werden.
Nicht tarifgebundene Arbeitnehmer können im Prinzip alle Lohnbestandteile zugunsten einer zusätzlichen Versorgung umwandeln.
In vielen Branchen ist in den Tarifverträgen auch die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung im Einzelnen geregelt, zum Beispiel die Wahl des Durchführungsweges oder zusätzliche Finanzierungsbeiträge des Arbeitgebers neben der Entgeltumwandlung.
Leistungsfähige Pensionskassen wie die Optima Pensionskasse AG bieten Spezialtarife für tarifgebundene Unternehmen an.
