Die Funktion einer Pensionskasse
Sie als Arbeitgeber geben die Zusage, die Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter zu ergänzen. Diese Versorgung kann aus einer Alters-, Hinterbliebenen- oder einer Berufsunfähigkeitsversorgung bestehen. Dafür werden Beiträge an die Optima Pensionskasse AG gezahlt. Die Beiträge können durch zwei verschiedene Möglichkeiten aufgebracht werden:
Die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung
Sie als Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Pensionskasse als zusätzliche Sozialleistung für Ihren Arbeitnehmer.
Die arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
Sie als Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Pensionskasse , die durch Entgeltumwandlung Ihres Arbeitgebers finanziert werden. Bei Eintritt des Versorgungsfalls erbringt die Optima Pensionskasse AG dann die vereinbarte Versorgungsleistung.

