Sie als Arbeitgeber geben die Zusage, die Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter zu ergänzen. Diese Versorgung kann aus einer Alters-, Hinterbliebenen- oder einer Berufsunfähigkeitsversorgung bestehen. Dafür werden Beiträge an die Optima Pensionskasse gezahlt.
Die Beiträge können durch zwei verschiedene Möglichkeiten aufgebracht werden:
Sie als Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Pensionskasse als zusätzliche Sozialleistung für Ihren Arbeitnehmer.
Sie als Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Pensionskasse, die durch Entgeltumwandlung Ihres Arbeitnehmers finanziert werden. Bei Eintritt des Versorgungsfalls erbringt die Optima Pensionskasse dann die vereinbarte Versorgungsleistung.