Optima Pensionskasse

Startseite | Über uns | Information zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung - Angaben gemäß § 10a Absatz 2a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Bei allen für das Neugeschäft geöffneten Tarifen der Optima Pensionskasse AG sind die Beiträge und Leistungen vom Geschlecht abhängig, da die bei der Kalkulation berücksichtigten Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten geschlechtsabhängig sind.

Die Relevanz des Geschlechts als bestimmender Faktor der Risikobewertung ergibt sich aus den versicherungsmathematischen und statistischen Daten der Deutschen Aktuarvereinigung und des Statistischen Bundesamtes, die Sie auf den Internet-Seiten des GDV (www.gdv.de) unter dem Quicklink "Risikodifferenzierung nach Geschlecht" aufrufen können.