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Tarif 960
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Altersversorgung vom Arbeitgeber

Tarif 960 – Die tarifvertragliche Lösung

Der Tarif 960 bezeichnet eine Rentenvesicherung mit optionaler Hinterbliebenenabsicherung gegen laufenden Einmalbeitrag.

Highlights

  • Kollektivtarif
  • Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten
  • Flexible Beitragszahlung möglich
  • Ideal für tarifvertragliche Altersversorgung
  • Zahlung einer lebenslangen Altersrente
  • Vorgezogene Altersrente ab Alter 62 möglich
  • Einschluss einer Erwerbsminderungsrente möglich
    Sie beträgt bis zu 100% der erreichten Altersrente und wird gezahlt, sofern der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.
  • Einschluss einer Hinterbliebenenabsicherung möglich
    • Witwen-/Witwerrente
      Beträgt bis 60% der erreichten bzw. tatsächlich gezahlten Altersrente
    • Vollwaisenrente
      Beträgt je Kind 20% der erreichten bzw. tatsächlich gezahlten Altersrente
    • Halbwaisenrente
      Beträgt je Kind 10% der erreichten bzw. tatsächlich gezahlten Altersrente
  • Überschüsse
    Die Überschussanteile werden jährlich zur gleichmäßigen Erhöhung der Altersrente/Hinterbliebenenabsicherung/Erwerbsminderungsrente verwendet.

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Erfüllt die Anforderungen der Tarifverträge
  • Bilanzneutralität
  • Auslagerung von Risiko und Verwaltung, keine zusätzlichen Verwaltungskosten
  • Vom Arbeitgeber finanzierte Pensionskassenbeiträge bleiben bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungs- und steuerfrei
  • Keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein
  • Zuwendungen an die Pensionskasse sind Betriebsausgaben, wirken also Gewinn mindernd
  • Nach Ausscheiden des Mitarbeiters
    • Keine Nachschusspflicht des Arbeitgebers
    • Mitgabe des Vertrages möglich
  • Keine Anpassungspflicht der laufenden Leistung

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Attraktive und sichere Zusatzversorgung
  • Gesetzlich unverfallbarer Anspruch auf Basis des BetrAVG
  • Ausgerichtet auf tarifvertragliche Altersversorgung
  • Nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist eine private Weiterführung des Vertrages möglich
  • Attraktive Versteuerung der späteren Leistung

Neben der Arbeitgeberleistung ist grundsätzlich eine zusätzliche Entgeltumwandlung möglich.


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