Altersversorgung vom Arbeitgeber
Tarif 960 – Die tarifvertragliche Lösung
Der Tarif 960 bezeichnet eine Rentenvesicherung mit optionaler Hinterbliebenenabsicherung gegen laufenden Einmalbeitrag.
Highlights
- Kollektivtarif
- Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten
- Flexible Beitragszahlung möglich
- Ideal für tarifvertragliche Altersversorgung
- Zahlung einer lebenslangen Altersrente
- Vorgezogene Altersrente ab Alter 62 möglich
- Einschluss einer Erwerbsminderungsrente möglich
Sie beträgt bis zu 100% der erreichten Altersrente und wird gezahlt, sofern der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.
- Einschluss einer Hinterbliebenenabsicherung möglich
- Witwen-/Witwerrente
Beträgt bis 60% der erreichten bzw. tatsächlich gezahlten Altersrente
- Vollwaisenrente
Beträgt je Kind 20% der erreichten bzw. tatsächlich gezahlten Altersrente
- Halbwaisenrente
Beträgt je Kind 10% der erreichten bzw. tatsächlich gezahlten Altersrente
- Überschüsse
Die Überschussanteile werden jährlich zur gleichmäßigen Erhöhung der Altersrente/Hinterbliebenenabsicherung/Erwerbsminderungsrente verwendet.
Vorteile für den Arbeitgeber
- Erfüllt die Anforderungen der Tarifverträge
- Bilanzneutralität
- Auslagerung von Risiko und Verwaltung, keine zusätzlichen Verwaltungskosten
- Vom Arbeitgeber finanzierte Pensionskassenbeiträge bleiben bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungs- und steuerfrei
- Keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein
- Zuwendungen an die Pensionskasse sind Betriebsausgaben, wirken also Gewinn mindernd
- Nach Ausscheiden des Mitarbeiters
- Keine Nachschusspflicht des Arbeitgebers
- Mitgabe des Vertrages möglich
- Keine Anpassungspflicht der laufenden Leistung
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Attraktive und sichere Zusatzversorgung
- Gesetzlich unverfallbarer Anspruch auf Basis des BetrAVG
- Ausgerichtet auf tarifvertragliche Altersversorgung
- Nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist eine private Weiterführung des Vertrages möglich
- Attraktive Versteuerung der späteren Leistung
Neben der Arbeitgeberleistung ist grundsätzlich eine zusätzliche Entgeltumwandlung möglich.