Es gibt eine Möglichkeit, die Altersversorgung zu erhöhen, ohne auch nur einen Euro monatlich weniger in der Tasche zu haben.
Ist in den Tarifverträgen die Verwendung der Vermögenswirksamen Leistungen* zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) möglich, so kann der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, anstatt der VL einen bestimmten Betrag in die Optima Pensionskasse zu investieren.
So spart der Arbeitnehmer Steuern und, sofern er nicht oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze verdient, er und sein Arbeitgeber jeweils den Anteil an den Sozialabgaben. Wie eine solche Rechnung aussehen kann, zeigt nachfolgendes Beispiel:
| Gehaltsabrechnung mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ohne bAV |
Variante A VL fließen in die bAV |
Variante B VL mit bAV optimiert |
|
|---|---|---|---|
| Entgelt monatlich | 2.000 Euro | 2.000 Euro | 2.000 Euro |
| Zuzüglich VL | + 40 Euro | + 40 Euro | + 40 Euro |
| Entgeltumwandlung | — | - 40 Euro | - 76 Euro |
| Steuer- und Sozialversicherungs- pflichtiges Entgelt | 2.040 Euro | 2.000 Euro | 1.964 Euro |
| Steuer (Klasse I/08) (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) |
- 257 Euro | - 246 Euro | - 237 Euro |
| Sozialversicherungen (ca. 20,725%**) |
- 423 Euro | - 415 Euro | - 407 Euro |
| Abzug VL | - 40 Euro | — | — |
| Verfügbares Nettogehalt | 1.320 Euro | 1.339 Euro | 1.320 Euro |
**Bei einem Entgelt unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.
In unserem Beispiel gehen wir von einem identischen aktuellem Bruttogehalt aus. Man hat jedoch bei Anlage in Form von VL nur einen Betrag von 40 Euro zur Verfügung.
Wenn jedoch die optimierte bAV gewählt wird, können durch die Steuer- und Sozial- abgabenersparnis 76 Euro angelegt werden, ohne netto auch nur einen Euro weniger in der Tasche zu haben.
Wenn sich das nicht lohnt!
* Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzlich zum Gehalt erbrachte Geldleistungen vom Arbeitgeber in vielen Firmen sogar bis zu einem Betrag von 40 Euro im Monat. Voraussetzung ist natürlich, dass ein entsprechender Sparvertrag abgeschlossen wurde. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber Vermgenswirksame Leistungen bezahlt, ist in dem jeweils gültigen Tarifvertrag geregelt.