Bei dem Tarif 978 handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung. Bei Tod vor Rentenbeginn erfolgt eine Rentenzahlung an die berechtigten Hinterbliebenen. Bei Tod nach Rentenbeginn wird die Altersrente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt, solange berechtigte Hinterbliebene vorhanden sind.
Der Tarif ist sowohl für die Entgeltumwandlung als auch für die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung optimal geeignet.
Er kann zudem mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden.